?nderungen bei der Visumantragstellung ab 1. September 2015
Britische Visum- und Einwanderungsbeh?rde (UKVI) plant Umstellung weiterer Visumantragszentren auf ?User Pays¡°-Betrieb

Ab 1. September 2015 m¨¹ssen Visumantragsteller, die diese Antragszentren (Visa Application Centres - VACs) nutzen, zus?tzlich zur Visumgeb¨¹hr auch eine Servicegeb¨¹hr in H?he von ?52 bezahlen.
Die Servicegeb¨¹hr f¨¹r diese VACs ist mit ?52 g¨¹nstiger als die Geb¨¹hr, die aktuell in den fast 100 anderen geb¨¹hrenpflichtigen VACs erhoben wird.
Diese Regelung betrifft die Visumantragszentren in:
- Al Khobar, Saudi-Arabien
- Jalandhar, Indien
- Osaka, Japan
- Jinan, China*
- Ismir, T¨¹rkei
- Rostow, Russland
- D¨¹sseldorf, Deutschland
- Z¨¹rich, Schweiz
- Madrid, Spanien
- Rom, Italien
- Warschau, Polen
*Das Visumantragszentrum in Jinan, China, wird erst ab dem 1. Oktober 2015 auf den ?User Pays¡°-Betrieb umgestellt.
Die Servicegeb¨¹hr von ?52 wird erhoben, um die Kosten f¨¹r den Betrieb der Visumantragszentren in diesen St?dten zu decken. So soll es den Antragstellern erspart werden, noch weiter oder sogar ins Ausland reisen zu m¨¹ssen, um ihren Visumantragsprozess auf den Weg zu bringen.
Bei allen Visumantr?gen, die von den genannten VACs bearbeitet werden, wird die Servicegeb¨¹hr f?llig, wenn der Antrag ab 1. September 2015, 0.00 Uhr (britischer Zeit) gestellt und bezahlt wird.