Meldung

?nderungen bei der Visumantragstellung ab 1. September 2015

Britische Visum- und Einwanderungsbeh?rde (UKVI) plant Umstellung weiterer Visumantragszentren auf ?User Pays¡°-Betrieb

Ver?ffentlicht wurde dies unter der 2015 to 2016 Cameron Conservative government
User pays service

Ab 1. September 2015 m¨¹ssen Visumantragsteller, die diese Antragszentren (Visa Application Centres - VACs) nutzen, zus?tzlich zur Visumgeb¨¹hr auch eine Servicegeb¨¹hr in H?he von ?52 bezahlen.

Die Servicegeb¨¹hr f¨¹r diese VACs ist mit ?52 g¨¹nstiger als die Geb¨¹hr, die aktuell in den fast 100 anderen geb¨¹hrenpflichtigen VACs erhoben wird.

Diese Regelung betrifft die Visumantragszentren in:

  • Al Khobar, Saudi-Arabien
  • Jalandhar, Indien
  • Osaka, Japan
  • Jinan, China*
  • Ismir, T¨¹rkei
  • Rostow, Russland
  • D¨¹sseldorf, Deutschland
  • Z¨¹rich, Schweiz
  • Madrid, Spanien
  • Rom, Italien
  • Warschau, Polen

*Das Visumantragszentrum in Jinan, China, wird erst ab dem 1. Oktober 2015 auf den ?User Pays¡°-Betrieb umgestellt.

Die Servicegeb¨¹hr von ?52 wird erhoben, um die Kosten f¨¹r den Betrieb der Visumantragszentren in diesen St?dten zu decken. So soll es den Antragstellern erspart werden, noch weiter oder sogar ins Ausland reisen zu m¨¹ssen, um ihren Visumantragsprozess auf den Weg zu bringen.

Bei allen Visumantr?gen, die von den genannten VACs bearbeitet werden, wird die Servicegeb¨¹hr f?llig, wenn der Antrag ab 1. September 2015, 0.00 Uhr (britischer Zeit) gestellt und bezahlt wird.

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Ver?ffentlicht am 25 August 2015